Passantenbefragung zum Radfahrverbot


Archivmeldung aus dem Jahr 2015
Veröffentlicht: 10.08.2015 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirks III hat am 12. März 2015 die befristete Einführung eines zeitlich beschränkten Radfahrverbotes in der Fußgängerzone Schlebusch beschlossen. Die Verwaltung wird vor Umsetzung des Beschlusses eine repräsentative Befragung zur Akzeptanz eines Radfahrverbotes durchführen.

Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass der Verwaltung Beschwerden aus der Bevölkerung vorliegen und eine bereits in der Fußgängerzone Schlebusch durchgeführte, nicht repräsentative Befragung der Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch ergeben hat, dass rund 72 Prozent der rund 1.500 Befragten ein Radfahrverbot ablehnt. Zudem könnten Kosten in Höhe von rund 10.000 Euro für eine Neubeschilderung sowie eine mögliche Rücknahme der Neubeschilderung vermieden werden.

Um ein repräsentatives Meinungsbild zu erhalten, wird die Befragung in der Zeit vom 18. bis 24. August werktags von 9.00 bis 19.00 Uhr, Sonntag von 10.00 bis 19.00 Uhr, in der Fußgängerzone Schlebusch stattfinden. Passanten haben dann Gelegenheit, sich anhand eines Fragebogens zum Radfahrverbot zu äußern.

Nach Auswertung der Fragebögen erhält die Politik das Ergebnis zur Kenntnis. Je nach Ergebnis der Befragung wird die Verwaltung den Bezirksbeschluss zeitnah umsetzen oder aber der Bezirksvertretung eine neue Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorlegen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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