Illegale Autorennen - Polizei Köln hat potenzielle Raser im Visier

Geschwindigkeitsmaßnahmen wurden erheblich gesteigert

Archivmeldung aus dem Jahr 2015
Veröffentlicht: 23.04.2015 // Quelle: Polizei

Werden bei Wettbewerben Aggressionen in positiver Form ausgelebt, ist dagegen nichts einzuwenden - so zum Beispiel auch bei Autorennen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums. In den letzten Wochen ist es jedoch - nach den bisherigen Ermittlungserkenntnissen - wiederholt zu sogenannten "illegalen Autorennen" im öffentlichen Verkehrsraum im Stadtgebiet Köln und Leverkusen gekommen. Bei daraus resultierenden Verkehrsunfällen wurden Menschen getötet und schwer verletzt.

Zur Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Köln gehört auch dieBekämpfung von "Aggression im Straßenverkehr". Sie setzt hierbei auf
- zentrale Ermittlungsarbeit,
- Gefährderansprachen,
- Anti-Aggressionsseminare,
- "Crash Kurs NRW"-Veranstaltungen für die Zielgruppe "Junge Fahrer"

Außerdem wurden seit 2012 im Zuge der Kampagne "Brems Dich - rette Leben!" (mittlerweile "Blitzmarathon - Respekt vor Leben") Geschwindigkeitskontrollen deutlich intensiviert. Dabei wurden in den Stadtgebieten Köln und Leverkusen die Geschwindigkeitsmaßnahmen um fast 10.000 Maßnahmen von 8.200 (1. Jahresquartal 2012) auf über 18.000 Maßnahmen (1. Jahresquartal 2015) gesteigert. Dabei kam auch eine neue Überwachungstechnik zum Einsatz.

Insgesamt nahm die Anzahl der Aggressionsdelikte in den Stadtgebieten Köln und Leverkusen von 2011 bis 2014 um 139 Delikte ab, was einem Minus von 6,3 Prozent entspricht.

Solange kein Mensch verletzt oder gar getötet wird, werden "illegale Autorennen" gemäß § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) als "übermäßige Straßenbenutzung" geahndet. Hier heißt es in Absatz 1: "Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten." Wer sich dennoch ein "Rennen" liefert, der muss gemäß dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit einer Geldbuße von 400 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Ganz anders sieht das allerdings aus, wenn es im Zusammenhang mit dem verbotenen Autorennen zu einem Unfall mit Schwerstverletzten oder Getöteten gekommen ist. In diesen Fällen geht es nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um den Verdacht eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts!

"Gerade junge Kraftfahrzeugführer sollten sich das sehr genau vor Augen halten. Die Polizei Köln wird auf jeden Fall weiterhin alles dafür tun, Aggressionen im Straßenverkehr konsequent zu bekämpfen und diejenigen, für die Rücksicht ein Fremdwort ist, aus dem Verkehr ziehen", sagt Polizeipräsident Wolfgang Albers.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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