Burger King Europe kündigt alle Franchise-Verträge mit der Yi-Ko-Holding

Franchisenehmer muss den Betrieb in allen 89 BURGER KING® Restaurants einstellen, nachdem Vorgaben zu Arbeitsbedingungen und Verpflichtungen der Unternehmensleitung nicht eingehalten wurden

Archivmeldung aus dem Jahr 2014
Veröffentlicht: 19.11.2014 // Quelle: BurgerKing

Burger King Europe (BKE) gibt heute die Kündigung aller 89 Franchiseverträge mit der Yi-Ko Holding (Yi-Ko) mit sofortiger Wirkung bekannt. Diese Kündigung betrifft die 89 Restaurants, die im Besitz der Yi-Ko sind und von ihr betrieben werden. Die übrigen 599 BURGER KING® Restaurants in Deutschland setzen ihren Betrieb wie gewohnt fort.
Diese schwierige, jedoch notwendige Entscheidung wurde getroffen, nachdem sich die Yi-Ko wiederholt nicht an die vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen für ihre 3.000 Restaurant-Mitarbeiter gehalten hat. Die fortgesetzte Missachtung der BURGER KING® Standards durch die Yi-Ko hat auch die Existenz der übrigen 165 Franchisenehmer und 25.000 Mitarbeiter in Deutschland gefährdet.
Vor einigen Monaten erlangte die BKE Kenntnis über schwerwiegende Missstände in den von der Yi-Ko Holding geführten Restaurants. Deshalb einigten wir uns mit der Yi-Ko auf einen umfassenden Maßnahmenplan zur Beseitigung dieser Missstände. Als Teil dieses Maßnahmenplans stellte BKE der Yi-Ko einige seiner erfahrensten Führungskräfte zur Seite, um die Arbeitsbedingungen und das operative Geschäft zu verbessern und so die Einhaltung der hohen Standards der Marke BURGER KING® sicherzustellen. Dadurch wurden zunächst folgende wichtige Erfolge erzielt:

90 % der Gerichtsverfahren gegen die Yi-Ko Holding konnten innerhalb von 90 Tagen beigelegt werden.
• Wir stellten erhebliche Verbesserungen der Gästezufriedenheit sowie der operativen Leistung fest.
• Hunderte Manager der von der Yi-Ko Holding betriebenen Restaurants wurden erneut auf die operativen Standards der Marke BURGER KING® geschult.
Trotz der anfänglichen Erfolge musste BKE feststellen, dass die Yi-Ko erneut gegen die getroffenen Vereinbarungen verstieß. Dies beinhaltete unter anderem, dass der ehemalige Geschäftsführer der Yi-Ko fortwährend Einfluss auf das Tagesgeschäft nahm, dass wiederholt gegen Arbeitsverträge verstoßen wurde und dass die Schichten der Restaurants unterbesetzt waren. Basierend auf den Ergebnissen unserer eigenen Untersuchungen und den wiederholten Verstößen gegen die Vereinbarungen durch die Yi-Ko, hat BKE den Entschluss gefasst, alle Franchiseverträge mit der Yi-Ko mit sofortiger Wirkung zu beenden.
„Die Kündigung stellt für uns nur den letzten Schritt dar“, sagt Andreas Bork, Vice President & General Manager, Burger King Central Europe. „Leider mussten wir aufgrund der wiederholten Verstöße der Yi-Ko gegen operative und arbeitsrechtliche Standards sowie der daraus resultierenden Rufschädigung feststellen, dass die Yi-Ko kein Teil der BURGER KING® Gemeinschaft bleiben kann.“


Von der Maßnahme sind auch die Restaurants in Opladen und Schlebusch betroffen
Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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