Mit einem TOP-Verteiler-Schreiben an die Spitzen von Politik und Verwaltung hat Oberbürgermeister Buchhorn über den heute vor dem Bundesverfassungsgericht verlorenen Streit in Sachen Optionskommune informiert.
Hier der vollständige Text:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
heute Morgen ist das Urteil i.S. Optionskommunen beim Bundesverfassungsgericht gefallen. Danach sind die im Jahr 2010 eingeführten Regelungen zur Rechtsstellung der sogenannten Optionskommunen im Wesentlichen verfassungsgemäß. Änderungsbedarf sah das Bundes-verfassungsgericht ausschließlich bei der Regelung, die die interne Willensbildung der Kommunen für einen Zulassungsantrag an eine Zwei-Drittel-Mehrheit bindet. Die entsprechende Vorschrift darf ab sofort nicht mehr angewendet werden; bestehende Zulassungen bleiben jedoch in Kraft.
Für die aktuellen Strukturen im Jobcenter Leverkusen ändert sich damit absehbar nichts.
Beigefügte Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts und der Link zum Urteil informieren im Detail.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20141007_2bvr164111.html"