Anwohnerparkausweise werden ungültig


Archivmeldung aus dem Jahr 1998
Veröffentlicht: 17.03.1998 // Quelle: Stadtverwaltung

Am 30. April werden die Parkausweise für den Bezirk D ungültig.

Alle, die im vorigen Jahr im Besitz einer solchen Parkberechtigung waren, erhalten in den nächsten Tagen per Post ein Antragsformular für das Jahr 1998.

Wer bis zum 15. April kein Antragsformular erhalten hat, sollte sich mit dem Straßenverkehrsamt, Telefon-Nummer: 02 14/4 06-36 47, in Verbindung setzen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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