Bezirksregierung Köln legt Überschwemmungsgebiete des Mutzbaches und des Wiembaches fest


Archivmeldung aus dem Jahr 2013
Veröffentlicht: 20.11.2013 // Quelle: Bezirksregierung

Die Bezirksregierung Köln hat das Überschwemmungsgebiet des Mutzbaches im Bereich der Städte Leverkusen, Köln, Bergisch Gladbach und der Gemeinde Odenthal neu festgelegt. Das Überschwemmungsgebiet des Wiembaches im Bereich der Stadt Leverkusen wurde ebenfalls neu festgelegt. Die Verordnungen gelten vierzig Jahre.

Die ausgewiesenen Gebiete dienen dem Erhalt natürlicher Rückhalte- und Überflutungsflächen und werden bei einem 100-jährigen Hochwasser zur Entlastung beansprucht und überschwemmt. Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete hat zur Folge, dass in diesen Bereichen zum Beispiel keine Baum- und Strauchpflanzungen angelegt werden dürfen. Grünland kann dort nicht in Ackerland umgewandelt werden und es dürfen keine Gegenstände gelagert werden, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können. Neue Baugebiete können ebenfalls nicht ausgewiesen werden. Einzelheiten regelt hierzu der § 78 Abs.1 des Wasserhaushaltgesetzes (WHG).

Das Überschwemmungsgebiet des Wiembaches betrifft die Flächen beiderseits des Wiembaches - von der Mündung in die Wupper bis zum Gewässerkilometer (km) 2+412 - im Bereich der Stadt Leverkusen. Das Überschwemmungsgebiet des Mutzbaches betrifft beiden Seiten des Gewässers - von der Mündung in die Dhünn bis zum Gewässerkilometer 14+153 - im Bereich der Städte Leverkusen, Köln, Bergisch Gladbach und der Gemeinde Odenthal.

Im abgelaufenen Verfahren wurden die Pläne öffentlich ausgelegt und Träger öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel Behörden, Wasserverbände oder der Landschaftsverband Rheinland wurden beteiligt. Stellungnahmen und Einwendungen aus diesem Verfahren wurden berücksichtigt und in die Planung aufgenommen.

Die neuen Verordnungen und die Karten des Überschwemmungsgebietes können in den betreffenden Gemeinden und Städten, den zuständigen Kreisen sowie bei der Bezirksregierung Köln während der Dienstzeiten eingesehen werden. Auch im Internetauftritt der Bezirksregierung Köln können die ermittelten Überschwemmungsgebiete aufgerufen werden unter:
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/service/amtsblatt/archiv_2013/index.html


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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