Stadt legt Berufung gegen Rossmann-Urteil ein


Archivmeldung aus dem Jahr 2012
Veröffentlicht: 04.12.2012 // Quelle: Stadtverwaltung

Oberbürgermeister Buchhorn teilte heute in einem TOP-Verteiler-Schreiben mit, daß die Verwaltung gegen das Rossmann-Urteil in Berufung gegangen ist:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Köln in der Sache Manola GmbH & Co. KG (Rossmann) ist der Stadt zwischenzeitlich zugegangen. Die Urteilsgründe sind von der beauftragten Anwaltskanzlei, dem Haftpflichtversicherer der Stadt und der Stadt Leverkusen selbst analysiert und bewertet worden.
Der Tenor des Urteils lautet:
„Die Klage ist dem Grunde nach in Höhe von 50 % gerechtfertigt, soweit die Klägerin und die Fa. Dirk Rossmann GmbH im Vertrauen auf die am 05.04.2007 unter dem Az: 63-B4-2007-00003 von der Beklagten erteilten Teilbaugenehmigung Aufwendungen getätigt haben und zukünftig tätigen werden.“
Es ist festzuhalten, dass das Urteil einige für die Stadt positive Aspekte enthält. So wird in dem Urteil festgestellt, dass der Fa. Manola/Rossmann überhaupt nur Ersatzansprüche zustehen können, soweit sie Aufwendungen im Vertrauen auf die von der Stadt erteilte Teilbaugenehmigung getätigt hat. Selbst von diesen möglichen Ersatzansprüchen steht der Fa. Manola/Rossmann aber nur ein Aufwendungsersatzanspruch in Höhe von 50 Prozent zu, weil das Gericht ein Mitverschulden der Firmen Manola/Rossmann daraus ableitet, dass ihnen bekannt war, dass das Bauvorhaben in einem Wasserschutzgebiet lag.

Gleichwohl ist das Gericht auch von einem Mitverschulden der Stadt an dem entstandenen Schaden ausgegangen. Dies ist nach der Einschätzung der Stadt letztlich nicht gerechtfertigt, so dass sich die Stadt in Abstimmung mit dem Haftpflichtversicherer dazu entschlossen hat, Berufung gegen das Urteil des Landgerichts einzulegen, wobei der Haftpflichtversicherer der Stadt Deckungszusage für die Kosten des Prozesses erklärt hat. Die Berufung der Stadt ist mit Berufungsschrift vom 03.12.2012 beim Oberlandesgericht Köln eingereicht worden.
Die Einlegung der Berufung war auch deshalb im Interesse der Rechtswahrung der Stadt notwendig, da auch die Fa. Manola/Rossmann ihrerseits mit Schreiben vom 21.11.2012 Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln eingelegt hat."


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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