TBL-Verwaltungsrat fasst Baubeschlüsse


Archivmeldung aus dem Jahr 2007
Veröffentlicht: 07.03.2007 // Quelle: Stadtverwaltung

Der Verwaltungsrat der Technischen Betriebe hat am gestrigen Dienstag unter anderem über folgende vier Themenbereiche beraten:

Baubeschluss Grünstraße

Der Verwaltungsrat hat zugestimmt, die Bebauung an der nördlichen Grünstraße an die öffentliche Kanalisation anzuschließen. Da die Grünstraße in dieser Richtung abfällt, kommt ein Druckentwässerungssystem zum Einsatz, bei dem die Grundstückseigentümer selbst eine Pumpe betreiben müssen, um das Abwasser in die öffentliche Leitung in der Straße einzuspeisen und dort zu transportieren. Die Technischen Betriebe Leverkusen investieren für das Leitungsnetz 230.000 €. Betriebsbereit soll die öffentliche Leitung im September dieses Jahres sein. Über das Projekt wurden die betroffenen Anwohner bereits ausführlich informiert.

Kanalerneuerung Arnold-Ohletz-Straße

Aufgrund schwerer Korrosionsschäden an den vorhandenen Betonrohren müssen die Kanäle in der Arnold-Ohletz-Straße nach 55 Betriebsjahren erneuert werden. Der Verwaltungsrat stimmte der Planung, die nunmehr Steinzeugrohre vorsieht, zu. Die Kosten betragen 560.000 €. Baubeginn wird voraussichtlich im Oktober 2007 sein. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden im Vorfeld ausführlich informiert und soweit möglich einbezogen.

Kanalbau Heidestraße/Bürgerbuschweg

Im Gewerbegebiet Fixheide wird ein neuer Kanal gebaut, um die dort bisher noch von den Grundstückseigentümern betriebenen Abwassergruben aufgeben zu können und stattdessen das Schmutzwasser über den städtischen Kanal zu entsorgen. Mit dem neuen Kanal wird auch eine Voraussetzung geschaffen, diese Straßenabschnitte neu auszubauen. Der Kanalbau gestaltet sich insbesondere wegen der Sackgassensituation sehr aufwändig. Größtenteils muss unterirdisch gebaut werden, da der Verkehr nicht umgeleitet werden kann. Insgesamt müssen 760.000 € investiert werden. Baubeginn ist für den Juli 2007 vorgesehen. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden im Vorfeld ausführlich informiert und soweit möglich einbezogen.

Aufbruchsperre für sanierte Straßenabschnitte

Seit 2003 haben die Technischen Betriebe mit erheblichem Aufwand viele Straßen im Stadtgebiet saniert. Sie möchten deshalb in diesen Straßen vermeiden, dass sie für die Verlegung von Leitungen aufgebrochen werden. Letztlich entstünden durch die Aufbrüche wieder Flickenteppiche, die zu erneutem vorzeitigem Sanierungsbedarf führen. Die TBL haben deshalb eine 5jährige Aufbruchsperre auf frisch sanierten Straßen verhängt. Muss ein Leitungsträger dennoch die Straße aufbrechen, so wird ein Beitrag zu den Kosten der künftigen Sanierung verlangt, der pro Aufbruch bei 3.500 € liegt und vom Verursacher getragen werden muss.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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