Überwachung auf Privatstraßen ist keine Besonderheit

Stadt betreibt keine Parkraumbewirtschaftung auf Privatstraßen und Plätzen

Archivmeldung aus dem Jahr 2006
Veröffentlicht: 03.11.2006 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Berichterstattung über den Einsatz städtischer Politessen auf der Kaiser-Wilhelm Allee und die unmittelbar erfolgten Anfragen aus dem politischen Raum geben Anlass zu einigen Klarstellungen:

Grundsätzlich betreibt die Stadt Leverkusen keine Parkraumbewirtschaftung auf Privatstraßen oder Plätzen. Der Einsatz städtischer Mitarbeiter in diesem Bereich bezieht sich immer nur auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Dies ist nichts ungewöhnliches, denn bei allen Privatstraßen, die öffentlich zugänglich sind, kann mit Zustimmung bzw. auf Wunsch des Eigentümers eine Überwachung vorgenommen werden, wenn dies auch der Verwaltung geboten erscheint.

Angesichts beparkter Fußgängerüberwege, Sicht behindernden Parkens sowie Behinderung des öffentlichen Personennahverkehrs durch abgestellte Fahrzeuge an Bushaltestellen war dies auf der Kaiser-Wilhelm-Allee mehr als gegeben.

Vergleichbares Einschreiten hat es im Übrigen auch schon in der Vergangenheit gegeben, etwa an der Hauptpost Heinrich-von-Stephan Straße, wo insbesondere vor der Einführung einer geordneten Parkraumbewirtschaftung durch die Deutsche Post AG vielfach Fahrzeuge ursprünglich für Postkunden vorgesehene Stellflächen als Dauerparker in Anspruch genommen haben. Dadurch sind der Stadt Leverkusen einerseits Parkgebühreneinnahmen im unmittelbaren Umfeld der Post entgangen, andererseits wurden gegenüber Postkunden unnötig Verwarnungen ausgesprochen.

In beiden Fällen ging und geht es im Übrigen nicht darum, den „Stadtsäckel“ zu füllen. Vielmehr stehen die Erhöhung der Verkehrssicherheit und eine Verbesserung des Verkehrsflusses durch reduzierte Parksuchverkehre eindeutig im Vordergrund. Signifikant höhere Kosten fallen in diesen genannten Fällen ebenfalls nicht an, da beide Beispiele im unmittelbaren Einzugsbereich von ohnehin zu überwachenden Straßen liegen.

Die Einnahmen aus Verwarngeldverfahren stehen in diesen Fällen der Stadt Leverkusen in voller Höhe zu. Lediglich die Einnahmen aus der Parkraum-Bewirtschaftung der Deutschen Post AG (Parkscheinautomat) erhält diese als Aufstellerin und Eigentümerin des Automaten.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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