Erklärung des Diözesanrates der Katholiken im Erzbistum Köln zum Fall Abdul Rahman


Archivmeldung aus dem Jahr 2006
Veröffentlicht: 28.03.2006 // Quelle: Diözesanrat

Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln ist froh und dankbar, dass nach langen Verhandlungen und starkem internationalen Druck die afghanischen Behörden den Konvertiten Abdul Rahman aus dem Gefängnis entlassen haben. Vermutlich soll er noch heute ins Ausland geflogen werden, da die Behörden in Kabul gewaltsame Proteste befürchten und um das Leben von Abdul Rahman fürchten .

Zu dem gesamten die Menschenwürde verletzenden Vorgang stellt der Diözesanrat fest:

Für den Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln ist es nach wie vor unerträglich, dass Personen, die vom Islam zum Christentum wechseln, auf ihren Geisteszustand untersucht werden. Genau dies sollte mit Abdul Rahman, der vor 16 Jahren vom Islam zum Christentum konvertiert war, geschehen.

Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln weist darauf hin, dass das Vorgehen gegen Abdul Rahman mit der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 sowie mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 nicht vereinbar ist. In beiden Dokumenten wird jeweils in Artikel 18 das Recht auf Religionswechsel gewährleistet.

Der Diözesanrat im Erzbistum Köln erinnert nachdrücklich an die Verpflichtungen aus diesen internationalen Dokumenten und bittet die Regierung der Bundesrepublik Deutschland sowie alle Gremien der EU, auf diplomatischem Wege weiterhin auf eine Reform der Gesetze zur Religionsfreiheit und der anderen Menschenrechte in Afghanistan zu dringen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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