Ohne gültigen Parkausweis droht gebührenpflichtige Verwarnung


Archivmeldung aus dem Jahr 2006
Veröffentlicht: 05.01.2006 // Quelle: Stadtverwaltung

Am Mittwoch, dem 14. Dezember 2005, hat der Fachbereich Straßenverkehr die Bewohnerparkausweise für den Bezirk E und F in Wiesdorf versandt. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vollständig ausgefüllter Antrag, der beim Fachbereich Straßenverkehr einzureichen war und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 €.

Sind Anträge (auch Nutzungsbescheinigungen/Fahrzeugscheinkopien) oder Zahlungen zu spät eingegangen, und ist deshalb eine gebührenpflichtige Verwarnung auf einem Anwohnerparkplatz erfolgt, kann dieses Verfahren nicht eingestellt werden.

Alle Bewohner, die in den Bezirken E und F wohnen, und noch einen Parkausweis benötigen, mögen sich bitte, innerhalb der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr), an den Fachbereich Straßenverkehr wenden. Die Mitarbeiterinnen sind unter den Telefon-Nummern 0214-406-3647; 3648 oder 3649 erreichbar.

Zum Bewohnerparkbezirk E und F sind folgende Straßenteile zugehörig:

Ehrlichstraße
F.-F.-Runge-Straße
Havensteinstraße
Hermann-von-Helmholtz-Straße
Rathenaustraße
Speestraße
Weddigenstraße
Carl-Duisberg-Straße
Carl-Rumpff-Straße
Christian-Hess-Straße
Friedrich-Bayer-Straße
Friedrich-Weskott-Straße
Henry-T.-V.-Böttinger-Straße
Ludwig-Girtler-Straße
Philipp-Ott-Straße


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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