Studienbeihilfen aus Mitteln der Carl-Duisberg-Stiftung


Archivmeldung aus dem Jahr 2003
Veröffentlicht: 07.07.2003 // Quelle: Stadtverwaltung

Aus Mitteln der Carl-Duisberg-Stiftung werden auch in diesem Jahr Studienbeihilfen vergeben. Das erforderliche Antragsformular kann ab sofort bei der

Stadt Leverkusen
Fachbereich Schulen
Miselohestraße 4
51379 Leverkusen
Zimmer 402 – Herrn Stolz
(Telefon: 02 14/4 06-40 84)

angefordert werden. Im Internet steht das Formular unter www.schulnetz.leverkusen.de/
* Institutionen
* Fachbereich Schulen
* Service
zur Verfügung.

Nach der Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung zur Förderung von Studierenden der Hochschulen und Fachhochschulen kommen für eine Förderung nur Studierende in Betracht, die gute bis sehr gute Leistungen nachweisen und seit mindestens zwei Jahren mit erstem Wohnsitz in Leverkusen gemeldet sind. In Ausnahmefällen, in denen die Studentin/der Student den Hauptwohnsitz an den Studienort verlegen muss, kann die Studienbeihilfe gezahlt werden, wenn bis zum Studienbeginn mindestens zwei Jahre in Leverkusen der Hauptwohnsitz geführt wurde. Die Notwendigkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes an den Studienort ist nachzuweisen.

Studienanfänger können nicht berücksichtigt werden.

Die Anträge sind bis spätestens 15. August mit den erforderlichen Unterlagen und entsprechenden Leistungsnachweisen aus dem ablaufenden Semester im Fachbereich Schulen entweder persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder schriftlich mit einer Meldebescheinigung einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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