Cholesterinsenker Lipobay®/Baycol®

Internationale Sammelklage: Bayer rechnet mit Zurückweisung durch US-Gerichte

Archivmeldung aus dem Jahr 2002
Veröffentlicht: 13.01.2002 // Quelle: Bayer

Die Bayer AG ist zuversichtlich, dass der Versuch der Rechtsanwälte Michael Witti und Kenneth B. Moll - deutsche Kläger in eine amerikanische Sammelklage gegen die Bayer AG und deren Tochtergesellschaften einzubeziehen - von US-Gerichten zurückgewiesen wird.

Das Unternehmen hält den Versuch, einen ausländischen Gerichtsstand auszuwählen für unzulässig. Lipobay wurde in verschiedenen Dosierungen nach entsprechenden Zulassungen durch die nationalen Behörden und durch unterschiedliche Bayer-Gesellschaften in den einzelnen Ländern vermarktet.

Streitigkeiten zwischen deutschen Staatsangehörigen und einem deut-schen Unternehmen sind vor deutschen Gerichten unter Anwendung deutschen Rechts auszutragen. Dies gilt in anderen Ländern entsprechend.

Dieses Prinzip wird auch durch das amerikanische Recht anerkannt. Bayer ist daher der Auffassung, dass die US-Gerichte den Versuch dieser nicht-amerikanischen Kläger, Ansprüche vor amerikanischen Gerichten durchzusetzen, zurückweisen werden.

Deutsche und Staatsangehörige anderer Länder versuchen offenbar einer amerikanischen Klage beizutreten, die als Folge der von Bayer vorgenommenen Marktrücknahme des Cholesterinsenkers Lipobay in den USA angestrengt wurde.
In dieser Klage nimmt bereits seit August 2001 die Anwaltskanzlei von Kenneth B. Moll aus Chicago für sich in Anspruch, jedweden Patienten auf der ganzen Welt, der jemals Lipobay (das in den USA unter der Bezeichnung Baycol verkauft wurde) eingenommen hat, zu vertreten.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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