Neuer Fall von Tollwut in Leverkusen


Archivmeldung aus dem Jahr 2001
Veröffentlicht: 26.06.2001 // Quelle: Stadtverwaltung

Bei einem am 14. Juni in Imbach erlegten Fuchs wurde Tollwut nachgewiesen.

Der verhaltensauffällige Fuchs kauerte unter einem Fahrzeug und lies sich nicht vertreiben. Ein Töten des Tieres unter dem Fahrzeug durch die Polizei war aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Nach der Entfernung des Fahrzeuges wurde der Fuchs vom für das Gebiet zuständigen Jäger erlegt und vom Veterinäramt zur weiteren Untersuchung ins Staatliche Veterinäruntersuchungsamt nach Krefeld gebracht. Von dort kam inzwischen die Bestätigung, dass das Tier mit Tollwutviren infiziert war.

Dank des Einsatzes der Leverkusener Jäger bei der Auslegung der Impfköder zur Immunisierung der Füchse gegen die Tollwut und beim Nachsuchen und Erlegen von verhaltensauffälligen Tieren wie im oben geschilderten Fall - auch unter Beteiligung ihrer dafür spezialisierten Hunde - ist dies der erste Tollwutfall in Leverkusen seit November 1999.

Das Veterinäramt weist ausdrücklich darauf hin, dass Hunde und Katzen unter einem wirksamen Impfschutz gegen Tollwut stehen müssen. Die Tiere müssen regelmäßig innerhalb von 12 Monaten nachgeimpft werden. Ist die Tollwutimpfung länger als ein Jahr her oder gar nicht erfolgt und sollte der Hund oder die Katze in Kontakt mit einem an Tollwut erkrankten Tier kommen, muss der Amtstierarzt die Tötung der Katze oder des Hundes anordnen.

Im gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werde, der sie zuverlässig gehorchen, sowie Katzen, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.

Wer mit seinem Hund oder seiner Katze in den Urlaub fahren möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass sein vierbeiniger Freund wirksam gegen Tollwut geimpft ist und dies auch im Impfausweis eingetragen wurde. Für einige Staaten wie z. B. Italien, Ungarn und Polen ist zusätzlich ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Weitere Fragen zu den Themen "Tollwut" und "Reisen mit Tieren" beantwortet das Veterinäramt unter der Telefonnummer: 0214/406 3901.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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