Baumschutzsatzung in Broschüre nachzulesen


Archivmeldung aus dem Jahr 2001
Veröffentlicht: 10.08.2001 // Quelle: Stadtverwaltung

Wer sich für die Neufassung der Leverkusener Baumschutzsatzung interessiert, kann den Text nunmehr in einer Broschüre nachlesen.

Nach 15 Jahren Erfahrung mit der alten Satzung waren Änderungen notwendig geworden, weil die Akzeptanz der Regelungen in der Bevölkerung immer geringer wurde und die Erfahrungen mit den eingereichten Anträgen einen eindeutigen Trend erkennen ließen:

Die meisten Anträge mussten genehmigt werden, weil der oft selbst gepflanzte Baum an diesem Standort nicht der richtige war. Schäden an Gebäuden und Leitungen, Beschattung der Wohnräume, Gefahrenquellen an Wegen und Einfahrten sowie mangelnde Standfestigkeit durch zu wenig Lebensraum führten zum - oft auch für den Eigentümer schmerzlichen - Einsatz der Säge.

An diesen Punkten setzt auch die neue Satzung an: Im Gegensatz zur alten Regelung ist eine Fällgenehmigung jetzt erst ab einem Stammumfang von 120 cm – bislang 80 cm - (gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden) erforderlich.

Soll ein Baum mit einem Stammumfang zwischen 80 und unter 120 cm Stammumfang gefällt werden, ist lediglich eine Anzeige beim Fachbereich Umwelt der Stadt Leverkusen notwendig. Die Fachleute des Umweltamtes beraten den Eigentümer bezüglich der konkreten Maßnahme, können Alternativen aufzeigen und geben Hinweise für geeignete Ersatzpflanzungen oder andere ökologische Aufwertungen auf dem Grundstück. Diese Beratung wird auch bisher schon von den Bürgern gern angenommen und dient dem Ziel der Satzung, langfristig einen gesunden, standortgerechten Baumbestand zu sichern. Nach dieser Beratung liegt die Entscheidung über eine Fällung (Stammumfang zwischen 80 und unter 120 cm) beim Eigentümer.

Durch die neuen Regelungen ist die Abwägung zwischen den Interessen des Einzelnen und dem Wohl der Allgemeinheit zugunsten einer größeren Entscheidungsfreiheit der Bürger verschoben worden. Bisherige Erfahrungen lassen erwarten, dass die vom Fachbereich Umwelt durchgeführte Beratung möglichst vielen Bürgern zu einer ökologisch sinnvollen, standortgerechten und damit langfristigen Gestaltung ihres Gartens verhilft.

Die neue Broschüre mit dem vollständigen Text der Baumschutzsatzung liegt an den städtischen Informationsstellen aus und kann beim Fachbereich Umwelt, Telefon 0214/ 406 3252 angefordert werden.


Umwelt

Da die Baumschutzsatzung unterdessen zum 01.01.2006 aufgehoben wurde, ist die Broschüre nicht mehr erhältlich.
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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