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Hammelburg
Ermittlungen eingestellt Obszön und brutal, aber nicht rechtsradikal
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In unserer Mediengesellschaft stehen mittlerweile die Orte des Geschehens als
Synonym für bestimmte Taten. Daß es sich dabei zumeist um negative Ereignisse
handelt, versteht sich fast von selbst.
Schließlich sind nur schlechte Meldungen eine Nachricht wert, während der
Nachrichtenwert erfreulicher Dinge eben weniger spektakulär und damit von
weitaus geringerem Interesse ist.
Seitdem verbindet man mit dem Namen der Stadt Solingen nicht mehr hervorragende
Messer- und Schneidwaren, sondern zunächst einmal den Brandanschlag auf ein
von Türken bewohntes Haus, bei dem seinerzeit mehrere Menschen den Tod
fanden.
Gleiches gilt für die Stadt Mölln in Norddeutschland oder Rostock und
Hoyerswerda in den neuen Bundesländern.
Fortan haben sich die Namen dieser Städte entsprechend negativ im Gedächtnis der
bundesdeutschen Öffentlichkeit eingeprägt. Mitunter auch über die
deutschen Grenzen hinaus.
Seit Juli vergangenen Jahres hat auch das bayerische Städtchen Hammelburg seinen
Ruf weg. Bis dato lediglich dem einen oder anderen Wehrpflichtigen ob des dort
bestehenden Truppenübungsplatzes her in mehr oder weniger guter Erinnerung, galt
Hammelburg als unbescholten. Auf besagtem Truppenübungsplatz nahmen die
fortan den Ruf des Ortes prägenden Vorkommnisse schließlich auch ihren
Ausgang.
2000 Mark
Insgesamt sechs Bundeswehrangehörige drehten dort bereits in der Zeit zwischen
dem 18. und 20. April 1996 einen Videofilm, der unter anderem nachgestellte
Hinrichtungs- und Vergewaltigungsszenen zum Inhalt hatte. An das Licht der
Öffentlichkeit gelangten diese Videoaufnahmen jedoch erst im Laufe des
vergangenen Jahres, als längst eine Kampagne wegen rechtsradikaler Vorfälle
in den Reihen der deutschen Streitkräfte im vollen Gange war.
Aufgetan hatte das Bildmaterial der Fernsehsender SAT.1, der das Videoband
von einem der beteiligten Urheber zum Preis von 2000 DM erwarb. Dieser wollte
wohl die anhaltende Kampagne dazu nutzen, eben mal die schnelle Mark zu
machen, indem er mit SAT 1 ins Geschäft kam.
Jedenfalls war dieses Video bestens dazu geeignet, der Diskussion um die
verschiedenen Vorkommnisse in der Bundeswehr neuen Auftrieb zu verleihen.
Mittlerweile führte dies zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses des
Deutschen Bundestages. Neben den üblichen einzuleitenden disziplinarischen
Untersuchungen und Maßnahmen erstattete der Inspekteur des Heeres
gegen die sechs Täter Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in
Schweinfurt.
Anklage
Die Anzeige lautete auf Unterschlagung von Übungsmunition, Betrug und
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Von all dem blieb nur der Vorwurf
der Unterschlagung von Übungsmunition als Lappalie übrig, die wiederum wegen
Geringfügigkeit und mangels öffentlichen Interesses ebenfalls nicht mehr
weiterverfolgt wurde. In allen drei Punkten wurde das Verfahren eingestellt.
Jedoch geschah dies nahezu unbeachtet von der publizierten Öffentlichkeit, so daß
kaum jemand davon weiter besonders Kenntnis nahm. Das Rauschen im
Blätterwald blieb aus, und auf den Bildschirmen war davon auch nicht eben
viel zu vernehmen. Dabei müßte es den Mediengewaltigen, insbesondere auch
denen von SAT 1, eigentlich die Schamröte ins Gesicht treiben, wie der
Oberstaatsanwalt beim Landgericht in Schweinfurt letztendlich mit wohltuender
juristischer Nüchternheit das Video im allgemeinen und die daraus verbreiteten
Szenen im besonderen rechtlich zu würdigen wußte.
Insgesamt zeigte das in Rede stehende Video mit einer Gesamtlaufzeit von 42
Minuten 27 verschiedene Szenen. Daraus waren in Sat.1 aus nur wenigen Szenen
kurze Ausschnitte gezeigt worden, wobei der Originalton weitgehend durch den
Kommentar eines Redakteurs ersetzt wurde. Der wesentliche Teil der Szenen
war für den von SAT.1 verfolgten Zweck ohnehin nicht brauchbar, weil darin
Werbefilme nachgestellt oder Satiren dargestellt wurden.
Keine rechtsradikalen Symbole
All dies soll die angeprangerten Darstellungen weder entschuldigen noch
relativieren. Dennoch: Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft
sind jene Szenen beim besten Willen nicht dazu geeignet, die Bundesrepublik
Deutschland oder die Bundeswehr in Mitleidenschaft zu ziehen. Eine
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole findet darin nicht statt. Es sind
weder Uniformen der Bundeswehr zu sehen noch gar rechtsradikale Zeichen
oder Devotionalien.
In jeder Videothek
Die Staatsanwaltschaft geht in ihren Ausführungen sogar noch weiter: Der Film
sei weder Ausdruck einer Verherrlichung von Gewalt, noch enthalte er
Verharmlosung der Gewalt oder ein Herunterspielen oder Bagatellisieren der
Gewalt als alltägliche Verhaltensform.
Man kann nun darüber denken, wie man will: Objektiv betrachtet und an den
disziplinarischen Maßnahmen der Bundeswehr gemessen bestand das
Vergehen der damaligen sechs Soldaten darin, daß dieses Video auf dem Gelände
eines Truppenübungsplatzes gefertigt wurde.
Der Inhalt ist mindestens ebenso verwerflich und abscheulich wie das, was
jeder Bundesbürger im gängigen Angebot seiner Videothek an der Ecke findet und
ausleihen oder käuflich erwerben oder eben bei vorgerückter Stunde bei
Privatsendern wie etwa SAT.1 auf dem Bildschirm verfolgen kann. Mit Politik oder
gar Extremismus jedoch hatte das ganze eigentlich überhaupt nichts zu tun.
U.M.
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