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Diskussionsbedarf
Was sind unsere Rechte noch wert?
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Obwohl der Verlauf dieses Gesetzgebungsverfahrens wenige verwundert hat, ist er doch
etwas besonderes. Die Rede ist vom "Großen Lauschangriff". Nach jahrelangem Hin und Her sowohl in der Regierungskoalition selbst als auch mit der Opposition hatte man sich im Bundestag auf einen Kompromiß geeinigt. Als dieser dann im Bundesrat, der Länderkammer, zur Abstimmung stand, drohte er jedoch zu scheitern.
"Nichts neues", würde man auf den ersten Blick sagen. Schließlich sind andere Entwürfe der Bundesregierung bzw. der Koalitionsparteien (z.B. zur Steuerreform) in letzter Zeit von den Chefs der Bundesländer abgeschmettert und an den Vermittlungsausschuß verwiesen worden, wo sie dann endgültig scheiterten.
Das "Andere" an diesem Gesetzgebungsverfahren ist die Tatsache, daß es eine
Verfassungsänderung beinhaltet. Und damit war im Bundestag nicht nur eine einfache,
sondern eine Zweidrittelmehrheit zur Verabschiedung erforderlich. Die kam dank etlicher
Stimmen aus der SPD-Opposition auch zustande.
Im Bundesrat dagegen stand das Paket, das den deutschen Behörden die Bekämpfung der
organisierten Kriminalität erleichtern soll, auf einmal wegen Bedenken eines Politikers aus
eben dieser Partei, des Bremer Oberbürgermeisters Henning Scherf, plötzlich auf der Kippe.
Privilegien?
Der Kompromiß, den Scherf schließlich einging, lautete so: Bremen stimmte im Bundesrat der
Verfassungsänderung zu, die damit auch dort die nötige Zweidrittelmehrheit erhielt. Die
Ausführungsgesetze, die das praktische Vorgehen der Beamten regeln sollen, wurden jedoch
an den Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat verwiesen.
Mit diesen Ausführungsgesetzen hatte Scherf seine Probleme gehabt: Nach diesen
Bestimmungen dürfen gewisse Berufsgruppen mit Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht
(Priester, Strafverteidiger und Abgeordnete) generell nicht abgehört werden. Die Entwürfe
sahen für andere Gruppen, die vor Gericht ebenfalls die Aussage verweigern dürfen, dieses
"Privileg" aber nicht vor.
Über den Abhörschutz von Rechtswanwälten, Journalisten und Ärzten soll also noch einmal
neu verhandelt werden. Dafür hatten sich insbesondere auch die Medien stark gemacht, die
mit den Gesetzen die verfassungsmäßig garantierte Pressefreiheit, ohne Zweifel eine der
tragenden Säulen des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, gefährdet sahen.
Den Argumenten der Journalisten folgend, wären viele Skandale in den vergangenen fünfzig
Jahren nicht aufgedeckt worden, hätten sich die jeweiligen Informanten nicht darauf verlassen
können, daß sie nicht abgehört würden.
Höhere Wahlbeteiligung?
Eine Diskussion über diese Fragestellung, wenn sie nicht nur im Vermittlungsausschuß,
sondern in der breiten Öffentlichkeit ausgetragen würde, könnte sich gerade im Jahr der
Bundestagswahl als nützlich erweisen. Vielleicht ließe sich so erreichen, daß sich die Bürger
wieder ins Bewußtsein rufen, wofür der Staat Bundesrepublik Deutschland steht.
Die steigende Wahlenthaltung, der Mitgliederschwund in Vereien, Kirchen, Parteien und
Verbänden belegen ja, daß für viele nach dem Wegfall von Mauer und Stacheldraht der Staat
nur noch als Garant von wirtschaftlichem Wohlstand in Form von Kabelfernsehen, Zweitwagen
und mehreren Urlauben pro Jahr gesehen wird.
Daß die im Grundgesetz verankerten Grundrechte, die Vorbedingung für das materielle
Wohlergehen sind, möglicherweise in Gefahr sind, scheint nur noch wenige außerhalb der
abendlichen Fernsehnachrichten zu interessieren. Eine engagierte, aber sachlich ausgetragene
Diskussion könnte vielleicht wachrütteln und die Wahlberechtigten dazu bringen, wieder
zahlreicher und bewußter ihr Mitbestimmungsrecht wahrzunehmen.
Diskussionsbedarf in punkto Grundrechte besteht natürlich weit über die speziellen Probleme
des "Großen Lauschangriffs" hinaus. Als Beispiele seien hier einige andere Fälle vorgestellt,
die ebenfalls in der Vergangenheit ein mehr oder weniger starkes Echo in der Öffentlichkeit
hervorgerufen hatten.
Der Autor enthält sich hier bewußt jeder Bewertung. Vielmehr seien hiermit die Leser zur
Diskussion eingeladen. (Anschrift für Leserbriefe siehe Impressum)
Beispiele:
a) Das Urteil, das es einem Bundeswehr-Gegner erlaubte, auf seinem Auto einen Aufkleber
mit dem Brecht-Zitat "Soldaten sind Mörder" anzubringen. Meinungsfreiheit?
b) Das Gerichtsverfahren, das die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
gegen drei norddeutschen Damen angestrengt hatte. Diese hatten in einem Leserbrief
behauptet, die IGFM sei eine "Organisation revanchistischer und faschistischer Prägung, deren
strukturelle Vernetzung und personelle Verflechtung von ultrarechten Gruppen wie der Pan
Europa-Union, dem Witiko-Bund ... bis zur rechtsextremistischen Wehrsportgruppe Hoffmann"
reiche. Der Klage der IGFM gegen diese (falsche) Diffamierung auf Unterlassung wurde in
zweiter Instanz recht gegeben. Freie Meinungsäußerung?
c) Der Fall des Bonner Journalisten Bernd Marz, der in einem Artikel behauptete, ein Pfarrer
habe eine fünfzehnjährige Sternsingerin genötigt, die daraufhin schwanger geworden sei.
Nach Marzens Behauptung hätten der Kölner Kardinal Meisner und der Leiter der Abteilung
Seelsorge/Personal im Kölner Generalvikariat, Prälat Johannes Bastgen, die auf diese Tat
folgende Abtreibung verhindern können. Sie hätten aber zu lange gezögert.
Nachdem der Journalist weder den Namen des Mädchens noch den des Pfarrers nennen
wollte, zogen Meisner und Bastgen wegen "übler Nachrede" vor Gericht. Und sie bekamen
sowohl in erster als auch in zweiter Instanz recht. Pressefreiheit?
d) Das "Kruzifix-Urteil". Religionsfreiheit?
M.W.
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