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WARNHINWEIS!
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"Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft."
Während der diesjährigen Karnevalszeit, den sogenannten "Tollen Tagen", zwischen dem 6. und 11. Februar 1997, gelangte im unmittelbaren Umfeld des Leverkusener Rathauses bzw. in den angrenzenden Citybereichen Falschgeld in Umlauf. Bei diesem Falschgeld, umgangssprachlich auch als sogenannte Blüten bezeichnet, handelt es sich um nachgemachte Banknoten im
Nennwert von 50 (in Worten: fünfzig) Deutsche Mark (DM). Mit dem Format 7 x 14,6 cm entsprechen die Falsifikate den im Umlauf befindlichen 50-DM-Banknoten der Deutschen Bundesbank. Für die Herstellung bedienten sich der oder die Täter eines Farbkopierers, was auf die geringe Professionalität der Fälscher schließen läßt, dafür aber um so mehr auf mangelndes Rechtsverständnis.
Hingegen haben sich die Indizien dafür, daß das Falschgeld gar
unter Verwendung eines Farbkopierers der Stadtverwaltung
Leverkusen hergestellt wurde, bislang noch nicht bestätigt. Das
Druckbild der gefälschten Scheine läßt die Zeichnung nicht in
voller Klarheit und Deutlichkeit auch in allen Einzelheiten
erkennen. Zudem ist ein weiteres auffälliges Merkmal, daß das
Portrait des auf den 50-DM-Banknoten abgebildeten Balthasar
Neumann auf den Falsifikaten nur stark entstellt wiedergegeben
wurde. Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger werden aufgerufen, bei
der Abwicklung von Barzahlungen verstärkte Aufmerksamkeit
walten zu lassen. Hinweise und angehaltene gefälschte Banknoten
nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.
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