§12 (4) StVO: "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen"
Aufnahmedatum: 11.05.2014
Stadtteil: Bürrig
Stadtteile Alkenrath Bergisch Neukirchen Bürrig Hitdorf Küppersteg Lützenkirchen Manfort Opladen Quettingen Rheindorf Schlebusch Steinbüchel Waldsiedlung Wiesdorf